Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin in der Justizverwaltung

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Staatsanwalt Justiz

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

bei der Justiz

Bist du auf der Suche nach einer Tätigkeit, in der du eigenverantwortlich arbeiten kannst und umfassende Entscheidungen treffen darfst? Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt bist du verantwortlich für die Leitung und Koordination von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Du klärst Straftaten auf und arbeitest darauf hin, dass angemessene Strafen verhängt und vollstreckt werden.

Aufgaben

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt leitest du eigenständig strafrechtliche Ermittlungsverfahren und arbeitest dabei eng mit der Polizei sowie anderen Behörden (wie dem Zoll oder der Steuerfahndung) zusammen.


Du

  • führst Befragungen von Beschuldigten und Zeugen durch,
  • initiierst strafrechtliche Maßnahmen wie Durchsuchungen, Telefonüberwachungen und Observationen,
  • triffst Entscheidungen gemäß den geltenden Gesetzen, ob Anklage gegen Beschuldigte erhoben werden soll,
  • vertrittst die Staatsanwaltschaft vor Gericht,
  • sicherst gemeinsam mit den Gerichten die Umsetzung des staatlichen Strafanspruchs und gewährleistest faire und rechtsstaatliche Verfahren,
  • hältst das Schlussplädoyer nach Abschluss der Beweisaufnahme,
  • überprüfst Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit und legst gegebenenfalls Rechtsmittel ein,
  • kümmerst dich um die Vollstreckung von Strafen und
  • beurteilst, ob und wann Verurteilte aus der Haft entlassen werden können.



Einstellungsvoraussetzungen

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Für den staatsanwaltschaftlichen Dienst kannst du dich für das Richterverhältnis auf Probe als Staatsanwältin oder Staatsanwalt bewerben.


Wenn du die folgenden allgemeinen Voraussetzungen für die Ernennung zur Richterin oder zum Richter gemäß § 9 des Deutschen Richtergesetzes erfüllst, kannst du zur Probezeit zugelassen werden:


  • Du bist eine deutsche Staatsbürgerin oder ein deutscher Staatsbürger gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes.
  • Du stehst für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß dem Grundgesetz ein.
  • Du bist ein Volljurist und hast die Befähigung zum Richteramt.
  • Du besitzt die erforderlichen sozialen Kompetenzen für diesen Beruf.


Um für den staatsanwaltschaftlichen Dienst in Betracht gezogen zu werden, solltest du folgende Kriterien erfüllen:



  • Ein Prädikatsexamen mit mindestens 9,0 Punkten in der zweiten juristischen Staatsprüfung oder mindestens 7,76 Punkten in Kombination mit herausragenden persönlichen Eigenschaften wie exzellenten Noten im Abitur, im Studium oder in der ersten juristischen Staatsprüfung, oder anderen für das Richteramt relevanten persönlichen Fähigkeiten und Leistungen.
  • Fachliche Qualifikation entsprechend der gewählten Gerichtsbarkeit.
  • Du bist zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; für Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Menschen mit Behinderung (gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) gilt ein Höchstalter von regelmäßig noch nicht 45 Jahren.
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.


Bewerbung

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

In NRW werden ständig qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst gesucht. Die Bewerbung kann gerne an die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt gerichtet werden, in deren bzw. dessen Bezirk eine Einstellung angestrebt wird.



Perspektive

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Für den staatsanwaltschaftlichen Dienst kannst du dich im Rahmen des Richterverhältnisses auf Probe als Staatsanwältin oder Staatsanwalt bewerben. Das bedeutet, dass du bereits während deiner dreijährigen bis fünfjährigen Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft den Titel Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt trägst. Nach Abschluss der Probezeit erfolgt dann die Ernennung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt auf Lebenszeit.



Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt hast du die Chance, zur Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert zu werden und die Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht zu leiten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Beförderung zur Generalstaatsanwältin bzw. zum Generalstaatsanwalt.


Es stehen dir als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt verschiedene berufliche Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten offen, wie die Spezialisierung in Sonderabteilungen (z. B. Tötungsdelikte, Verfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, Cyber- oder Wirtschaftskriminalität). Zusätzlich kannst du abgeordnet werden, zum Beispiel zur Generalbundesanwältin bzw. zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, an Ministerien in Land und Bund oder zu europäischen und internationalen Institutionen.


Auch Aufgaben der Aus- und Fortbildung können übernommen werden, beispielsweise


  • als Leiterin bzw. Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft,
  • als Dozentin bzw. Dozent an der Justizakademie des Landes NRW,
  • an der Deutschen Richterakademie oder
  • an der Fachhochschule für Rechtspflege.

 

Als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt stehen dir vielfältige Beförderungsmöglichkeiten offen, die mit der Übernahme von Führungsverantwortung einhergehen.

 

Gehalt

Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten ihre Gehälter gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, speziell der Besoldungsordnung R LBesO NRW. Die Besoldung reicht für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von der Besoldungsgruppe R 1 bis R 6 (Generalstaatsanwältin/Generalstaatsanwalt).



Der Berufseinstieg als Richter auf Probe erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1. Mit zunehmender Erfahrung und Ernennung zur Staatsanwältin oder zum Staatsanwalt steigt auch das Gehalt, das durch zusätzliche Zuschläge (z. B. Familienzuschlag) weiter erhöht werden kann. Im Falle von Krankheit wird Beihilfe gewährt. Zudem besteht Anspruch auf Versorgung gemäß den beamtenrechtlichen Grundsätzen.


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