Möchtest du dich für die Sicherheit, Ordnung und Ruhe bei den Justizbehörden einsetzen? Als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister bist du in Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortlich für die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzepts NRW. Dabei übst du hoheitliche Befugnisse im Rahmen deiner Aufgaben aus.
Was bedeutet das genau?
Als Beamtin bzw. Beamter im Justizwachtmeisterdienst trägst du grundsätzlich im Dienst eine Uniform.
Du
Darüber hinaus kannst du auch mit anderen Aufgaben im Rahmen der Justizorganisation, z.B. im Archiv oder in der Logistik, betraut werden.
Du siehst – mit deiner Präsenz und deinem Einsatz trägst du als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister nicht nur entscheidend zur Sicherheit in unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften bei, sondern auch zur Erfahrung, die Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz machen.
Diese Voraussetzungen solltest du mitbringen:
Es wäre außerdem wünschenswert, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, vorzugsweise im handwerklichen Bereich.
Für deine (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten zusätzlich noch folgende Anforderungen:
Als Justizwachtmeister oder Justizwachtmeisterin hast du die Möglichkeit, in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zu arbeiten. Diese umfassen:
Feste Einstellungstermine für den Justizwachtmeisterdienst sind nicht vorgegeben – schau einfach regelmäßig auf dem Justiz-Stellenmarkt vorbei. Bewirb dich als Justizhelferin bzw. Justizhelfer!
Das Auswahlverfahren variiert je nach Einstellungsbehörde und umfasst in der Regel ein Vorstellungsgespräch sowie möglicherweise einen schriftlichen Teil. Kandidatinnen und Kandidaten, die in die engere Auswahl kommen, müssen außerdem ihre gesundheitliche Eignung, insbesondere ihre körperliche Fitness, nachweisen.
In der Regel startest du zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer. Praktisch alles, was du wissen musst, wird vermittelt. Um dich dann zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister weiterzuentwickeln, absolvierst du zusätzlich einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs und einer mindestens 18-monatigen Berufserfahrung als Justizhelfer/in, erfolgt bei entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister.
Während des 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz (Nebenstelle Monschau) werden die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzepts NRW vermittelt.
Dazu gehören:
Wie bereits erwähnt, wirst du zunächst als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt. Dein Verdienst richtet sich nach der Entgeltgruppe 4 TV-L. Beim Berufseinstieg als Justizoberwachtmeisterin bzw. Justizoberwachtmeister erfolgt die Zuordnung zur Besoldungsgruppe A 5.
Abhängig von der wahrgenommenen Funktion ist eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 7 (Erste Justizhauptwachtmeisterin bzw. Erster Justizhauptwachtmeister) möglich. Weitere Informationen zu den Entgeltgruppen findest du in der Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte und der Landesbesoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte.
Unabhängig von Beförderungen steigt die Besoldung mit zunehmender Erfahrung in Stufen an und kann sich durch Zuschläge wie beispielsweise einen Familienzuschlag erhöhen. Im Krankheitsfall wird Beihilfe gewährt. Darüber hinaus erwirbst du Pensionsansprüche nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.
Interessant zu wissen: Du kannst dich zur Leiterin bzw. zum Leiter oder auch zur stellvertretenden Leiterin bzw. zum stellvertretenden Leiter einer Wachtmeisterei entwickeln!
Dann übernimmst du Führungsverantwortung und bist unter anderem dafür zuständig, die Aufgaben des Wachtmeisterdienstes zu verteilen und neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einzuarbeiten. Durch kontinuierliche Fortbildungen wird sichergestellt, dass du als Beamtin bzw. Beamter des Justizwachtmeisterdienstes in der Lage bist, die Sicherheit der Justizeinrichtungen zu gewährleisten und deine weiteren Aufgaben sicher zu erfüllen.
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