Bewerbung Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher

Hier erfährst Du alles Wesentliche über die Voraussetzungen, die Bewerbung und die Ausbildung bei der Justiz als Gerichtsvollzieher.

Bewerbung Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher in der Justizverwaltung

Hast du ein gutes Gespür für den Umgang mit Menschen und Konflikten und möchtest diese Fähigkeit in einem sinnvollen Beruf einsetzen?


Dann lass dich bei der Justiz zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher ausbilden! Der Beruf bietet ein vielseitiges Umfeld, in dem du zwischen Gläubigern und Schuldnern vermittelst, Lösungen findest und sogar Zwangsräumungen durchführst, wenn es angeordnet wird. Dein Beitrag trägt dazu bei, das Zusammenleben in unserem Land friedlicher und gerechter zu gestalten.

Aufgaben

Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher

Als Gerichtsvollzieher sorgst du dafür, dass zwischen Gläubigern und Schuldnern ein gerechter Ausgleich erreicht wird. Dabei hast du nicht nur die Interessen der Gläubiger im Blick, sondern auch den Schutz der Schuldner.


Zu deinen Aufgaben gehören das Überbringen von Vollstreckungsbescheiden, Ladungen und die Durchführung von Vollstreckungen. Du bist auch im Außendienst unterwegs und besuchst persönlich die Schuldner.


In Zwangsvollstreckungsverfahren sorgst du eigenverantwortlich dafür, dass alle Abläufe schnell, fair und gütlich geregelt werden. Das kann die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit den Schuldnern beinhalten.


Wenn keine Ratenzahlung vereinbart werden kann, bist du dafür verantwortlich, Vermögensgegenstände wie Möbel, Autos oder Schmuck zu pfänden und diese gegebenenfalls zu versteigern. Auch Zwangsräumungen von Wohnungen oder behördlich angeordnete Kindesherausgaben fallen in deinen Zuständigkeitsbereich.


Zu deinen Aufgaben gehört auch das Ermitteln der Vermögensverhältnisse von Schuldnern, wenn eine Vermögensauskunft gefordert wird. Außerdem überbringst du gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke an beide Parteien.

Als Gerichtsvollzieher organisierst du deinen Bürobetrieb eigenständig und auf eigene Rechnung, oft in Bürogemeinschaften außerhalb des Amtsgerichts. Bürger können dich entweder direkt oder über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle eines Amtsgerichts beauftragen.



Einstellungsvoraussetzungen

 Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher

Du möchtest gerne mit Menschen arbeiten, bist kommunikativ und kannst dich gut organisieren? Zudem gehst du souverän mit Zahlen um und bist empathisch, aber auch entschlossen, wenn es darauf ankommt?


Dann bringst du bereits beste Voraussetzungen für eine Bewerbung für die Zusatzausbildung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher bei der Justiz mit.


Bist du bereits Beamtin oder Beamter bei der Justiz?


Dann sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
  • Körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.



Bist du Beamtin oder Beamter des Landes mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1.2 (nichttechnischer Dienst)?


Dann sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
  • Körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.



Zusätzlich musst du vor dem Start deiner Ausbildung einen sechsmonatigen Eignungslehrgang absolvieren. Dieser beginnt am 1. Januar des Einstellungsjahres und besteht aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil sowie fachpraktischen Ausbildungszeiten.



Bist du Quereinsteigerin oder Quereinsteiger?


Dann sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder ein gesetzlich als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf (z. B. Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts-/Notarfachangestellte/r, Bankkauffrau/-mann).
  • Mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Tätigkeit (z. B. Inkassounternehmen).
  • Körperliche Fitness für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 39 Jahre alt und zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 42 Jahre alt. Als schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch mit Behinderung (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt und zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung noch nicht 45 Jahre alt. Kindererziehungs- und Pflegezeiten können ggf. zu einer Erhöhung der Altersgrenze führen.
  • Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.


Auch hier ist vor dem Start der Ausbildung ein 6-monatiger Eignungslehrgang erforderlich, der am 1. Januar des Einstellungsjahres beginnt und aus einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil sowie fachpraktischen Ausbildungszeiten besteht.



Bewerbung Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher

Die Ausschreibungen für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst finden regelmäßig im Frühjahr eines Jahres statt, normalerweise im März oder April. Diese werden unter anderem im Justizportal veröffentlicht. Bewerbungen sind über das entsprechende Bewerbungsportal an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des jeweiligen Bezirks zu richten, in dem die Ausbildung und der spätere Einsatz erfolgen sollen.


Deiner Bewerbung fügst du bitte folgende Unterlagen bei:


  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Ausgefüllter Vordruck mit ergänzenden Erklärungen zur Bewerbung,
  • Kopie des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses,
  • Kopie des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses,
  • Nachweise über deine bisherige berufliche Tätigkeit und
  • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises.


Die rechtlichen Grundlagen für die Einstellung von externen Bewerberinnen und Bewerbern sind z. B. für Nordrhein-Westfalen in der APO GVöRA NRW zu finden.


Ausbildung

Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher

Als angehende Gerichtsvollzieherin oder angehender Gerichtsvollzieher durchläufst du eine Einführungszeit von 20 Monaten. Dabei absolvierst du eine praktische Ausbildung von insgesamt 11 Monaten sowie 3 theoretische Lehrgänge von 2, 4 und 3 Monaten.


Diese Lehrgänge finden im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Nebenstelle Monschau, statt. Der Ausbildungsbeginn ist der 1. Juli des Zulassungsjahres, und sie endet mit der Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst.


Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen bei den jeweiligen Oberlandesgerichten abgenommen.

Diese Prüfungen umfassen:


  • Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Bürgerliches Recht und Handelsrecht,
  • Zustellungswesen,
  • Kostenrecht sowie
  • spezifische Fächer für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.


Zusätzlich vermitteln wir dir Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen:


  • Psychologie,
  • Selbstverteidigung,
  • Steuerrecht und Arbeitsrecht,
  • Staatsrecht und Strafrecht sowie
  • Deeskalation und Eigensicherung.


Gehalt

Gerichtsvollzieher bzw. Gerichtsvollzieherin

Mitarbeitende und Beamte der Justiz sowie Beamte des Landes behalten während ihrer Einführungszeit ihre bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung und ihre Besoldung bzw. Bezüge.




Seiteneinsteiger


Anwärterinnen und Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, bestehend aus einem monatlichen Grundbetrag und einem Familienzuschlag. Der monatliche Grundbetrag beläuft sich auf 2.382,32 Euro. Der Familienzuschlag wird gemäß den Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Landesbesoldungsrechts gewährt.


Nach erfolgreichem Abschluss der Gerichtsvollzieherprüfung und bei entsprechender Eignung werden sie in das Beamtenverhältnis auf Probe mit einer Probezeit von 3 Jahren übernommen und zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher ernannt. Bei erfolgreicher Bewährung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.


Berufliche Perspektiven

Beamter im Justizwachtmeisterdienst

Interessant zu wissen: Du kannst dich zur Leiterin bzw. zum Leiter oder auch zur stellvertretenden Leiterin bzw. zum stellvertretenden Leiter einer Wachtmeisterei entwickeln!


Dann übernimmst du Führungsverantwortung und bist unter anderem dafür zuständig, die Aufgaben des Wachtmeisterdienstes zu verteilen und neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter einzuarbeiten. Durch kontinuierliche Fortbildungen wird sichergestellt, dass du als Beamtin bzw. Beamter des Justizwachtmeisterdienstes in der Lage bist, die Sicherheit der Justizeinrichtungen zu gewährleisten und deine weiteren Aufgaben sicher zu erfüllen.


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Bewerbung als Amtsanwalt 

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