Möchtest du gerne als Vermittler zwischen den Menschen und der Justiz arbeiten und dabei eigenständig agieren sowie Verantwortung übernehmen?
Dann bewirb dich als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In dieser Position bist du die erste Anlaufstelle für gerichtliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Außerdem arbeitest du in verschiedenen Bereichen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und trägst mit deinem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Justizfachwirte sind die Verbindung zwischen Richtern und Bürgerinnen und Bürgern. Zum Beispiel werden Urteile und Beschlüsse von Richtern oder Rechtspflegern erst durch ihre Arbeit bekannt. Du übernimmst auch die Aufnahme von Anträgen, dokumentierst Gerichtsverhandlungen, gewährst Akteneinsicht, gibst Auskünfte und erstellst Schriftstücke. Außerdem kannst du spezielle Aufgaben in der Sachbearbeitung übernehmen oder in der Gerichtsverwaltung arbeiten.
Zusammenarbeit ist dabei entscheidend – du arbeitest eng mit anderen Abteilungen zusammen und tauschst dich regelmäßig mit deinen Kolleginnen und Kollegen aus.
Du hast die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss erreicht? Dann bist du qualifiziert für die Ausbildung zum Justizfachwirt oder zur Justizfachwirtin.
Denkst du über einen Quereinstieg nach? In diesem Fall setzen wir eine abgeschlossene Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung voraus.
Für die Berufung in das Beamtenverhältnis gelten folgende Kriterien:
Am Ende deiner Ausbildung solltest du in der Regel noch keine 42 Jahre alt sein (es können Ausnahmen gelten, sprich uns gerne an, wenn du dazu Fragen hast). Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates erforderlich. Des Weiteren erwarten wir von dir, dass du die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes unterstützt.
Wenn du Interesse an der Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt hast, kannst du dich unkompliziert über das Bewerbungsportal bewerben. Es ist ratsam, schnell zu sein, da bereits besetzte Stellen nicht mehr im Bewerbungsportal aufgelistet sind.
Für Informationen zum weiteren Verlauf nach deiner Bewerbung kannst du hier den Bewerbungsprozess einsehen.
Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren und setzt sich für Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus abwechselnden Blöcken zusammen.
Diese beinhalten insgesamt 14 Monate Praxis, begleitet von Unterricht in Gerichten und Staatsanwaltschaften, sowie 10 Monate Theorie, die im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen absolviert werden. Dort besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten zu wohnen und zu lernen.
Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, also Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener juristischer Ausbildung und mindestens 2 Jahren Berufserfahrung, verkürzt sich der Vorbereitungsdienst auf 1 Jahr. In diesem Fall umfasst die Ausbildung einen 6-monatigen Praxiseinsatz mit begleitendem Unterricht sowie einen 6-monatigen Lehrgang im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Dort besteht die Möglichkeit zur Unterbringung und Verpflegung.
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt übernimmst du vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Innerhalb deines Zuständigkeitsbereichs triffst du eigenverantwortliche Entscheidungen und bist oft die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern sowie Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgst du für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Du
Bist du Schulabgängerin oder Schulabgänger? Während deiner Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf und im anschließenden Prüfungszeitraum erhältst du monatlich etwa 1.350,00 EUR brutto.
Und nach der Ausbildung? Nach bestandener Prüfung wirst du entsprechend deiner Stufen in der Besoldungsgruppe A6 entlohnt. Mehr Informationen zum Grundgehalt in dieser Besoldungsgruppe findest du in der Landesbesoldungstabelle.
Bist du Quereinsteigerin oder Quereinsteiger? Während der einjährigen Ausbildung erhältst du eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe von monatlich 2.432,32 EUR brutto. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung trittst du im Beamtenverhältnis auf Probe mit einem Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6 ein. Weitere Informationen zu den Besoldungsgruppen findest du ebenfalls in der Landesbesoldungstabelle.
Nach deiner erfolgreichen Ausbildung stehen dir viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Beförderungen bis zum Justizamtsinspektor oder zur Justizamtsinspektorin (Besoldungsgruppe A9) mit Amtszulage sind möglich. Außerdem kannst du sogar in den Gerichtsvollzieherdienst oder in die Rechtspflegelaufbahn einsteigen.
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Infos über die Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung als Justizfachangestellter findest Du hier!
Infos zu Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung im Wachtmeisterdienst der Justiz findest Du hier!
Infos zur Bewerbung als Gerichtsvollzieher findest Du hier!
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