Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Werkdienst (WD) sind verantwortlich für die Leitung von Betrieben innerhalb von Justizvollzugsanstalten. Dort leiten sie Gefangene bei ihrer Arbeit an und bieten ihnen Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen handwerklichen Berufen. Zusätzlich führen sie Reparaturen und Wartungsarbeiten an Arbeitsgeräten, Maschinen und technischen Anlagen der Anstalt durch.
In enger Zusammenarbeit mit Fachkräften wie Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzten, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern gewährleisten sie ein verantwortungsbewusstes und geordnetes Zusammenleben der Gefangenen, indem sie diese durch Arbeit fördern und fordern.
Abgesehen von hoheitlichen Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Standards. Sie arbeiten in allen Bereichen nach kundenorientierten Richtlinien bezüglich Qualität, Leistung und Produkt.
Die Gefangenen erhalten in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung, beispielsweise in Schreinereien, Schlossereien, Druckereien oder Bäckereien. Dadurch erwerben sie neue Fähigkeiten, erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und entwickeln ein Bewusstsein für regelmäßige Arbeit.
Durch Betreuung, Behandlung, Versorgung und Überwachung tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Werkdienst dazu bei, dass die Gefangenen auch nach ihrer Haftentlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung führen und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten geschützt wird.
Der WD (Werkdienst) ist Teil der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt des Justizvollzugs des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wenn du dich für die Ausbildung zur Beamtin oder zum Beamten im Werkdienst bewerben möchtest, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Einstellung in den Werkdienst erfolgt normalerweise in einem Anstellungsverhältnis, und feste Einstellungstermine sind nicht festgelegt. Im Arbeitsvertrag (basierend auf dem Tarifvertrag der Länder TV-L) wird üblicherweise in einer Zusatzvereinbarung festgelegt, dass eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf innerhalb von drei Jahren erfolgt.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen von der Anzahl der zugewiesenen Ausbildungsplätze und den vorhandenen Tarifbeschäftigten zum 1. Juli eines jeden Jahres ab. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechender Leistung ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe jedoch sehr wahrscheinlich.
Mit steigender Berufserfahrung - unter der Voraussetzung entsprechender Bewährung - stehen verschiedene Positionen offen (Besoldungsgruppe A 7 bis A 11 gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW). Einstellungen in den Werkdienst erfolgen je nach Bedarf. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen bei allen Justizvollzugsanstalten, die auch gerne vorab individuelle Informationen und Beratung bieten. Offene Stellen werden auch im Stellenmarkt veröffentlicht.
Wenn du wissen möchtest, wie es nach deiner Bewerbung weitergeht, kannst du dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren.
Wer bereits im Justizdienst tätig ist, reicht die Bewerbung über den Dienstweg ein. Soweit die erforderlichen Unterlagen in den Personalakten enthalten sind, kann darauf Bezug genommen werden.
Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten Personen sowie gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Das Startgehalt hängt von deiner Berufsqualifikation und deinem individuellen Tätigkeitsschwerpunkt ab. Normalerweise entspricht dies der Entgeltgruppe 7 TV-L (zusätzlich etwaige Zuschläge).
Anwärterinnen und Anwärter auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge gemäß der Besoldungsordnung A LBesO NRW (zusätzlich etwaige Zuschläge wie Anwärtersonderzuschlag, Familienzuschlag, Struktur- / Stellenzulagen). Anwärterinnen und Anwärter auf Probe erhalten eine Besoldung gemäß Besoldungsgruppe A 7 (zusätzlich etwaige Zuschläge).
Während deiner Grundausbildung lernst du unter anderem:
In der Fachausbildung werden folgende Themen behandelt:
Während deiner praktischen Ausbildung lernst du verschiedene Vollzugsformen kennen, wie zum Beispiel Untersuchungshaftvollzug, geschlossenen Erwachsenenvollzug, offenen Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug.
Die Ausbildung startet immer am 1. Juli eines Jahres.
Im Werkdienst absolvieren Beamtinnen und Beamte eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Diese umfasst wechselnde Blöcke mit einer neunmonatigen theoretischen Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal sowie einer 15-monatigen praktischen Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen.
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Informationen über die Ausbildung als Justizhelfer findest Du hier!
Infos zu Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung als Diplom Rechtspfleger bei der Justiz findest Du hier!
Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen als Gerichtsvollzieher bei der Justiz findest Du hier!
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