Bewerbung Justizvollzugsarzt

Arzt bzw. Ärztin im Justizvollzug

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JVA Arzt

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

Ärztinnen und Ärzte, die im Justizvollzug arbeiten, kümmern sich um die Gesundheitsversorgung der Gefangenen innerhalb von Justizvollzugseinrichtungen ähnlich wie in einer Hausarztpraxis. Du kannst entweder in Teilzeit oder Vollzeit direkt vor Ort als Anstaltsärztin oder Anstaltsarzt tätig sein.

Gefangene haben gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V keinen Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem wird eine vergleichbare Versorgung gewährleistet, um die notwendige, angemessene und wirtschaftliche medizinische Betreuung sicherzustellen.


Aufgaben

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

In enger Kooperation mit der Anstaltsleitung, verschiedenen Fachdiensten, Behörden, Einrichtungen und Institutionen sowie unter Einbindung des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen, Krankenhäusern und Fachärztinnen und -ärzten innerhalb und außerhalb des Vollzugs sorgst du dafür, dass die Gefangenen die benötigten medizinischen Leistungen erhalten, darunter Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und Angebote zur Suchtbehandlung.


Du organisierst die Zusammenarbeit, bietest Unterstützung und Pflege, gibst medizinische Beratung, überwachst Gesundheitsschutz, Hygiene und Ernährung und wirkst auch bei Vollzugsmaßnahmen mit. Du förderst aktiv und nachhaltig die Resozialisierung der Gefangenen durch Prävention und Heilung von Krankheiten.


Wer als Ärztin oder Arzt im Justizvollzug arbeitet, kann sich auf die finanzielle Sicherheit des öffentlichen Dienstes, geregelte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team qualifizierter Pflegekräfte verlassen. Als Fachvorgesetzte bist du für die Führung und Fortbildung deines medizinischen Teams verantwortlich. Zusätzlich kannst du auch an Fortbildungsmaßnahmen und Gesundheitsförderung für Justizvollzugsbeamte teilnehmen.



Einstellungsvoraussetzungen

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

Der ärztliche Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes NRW.


Wenn du dich als Anstaltsarzt oder Anstaltsärztin bewerben möchtest, solltest du die folgenden Kriterien erfüllen:


  • Du musst eine Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland besitzen.
  • Du solltest eine Gebietsbezeichnung haben oder kurz davor stehen, eine zu erlangen, zum Beispiel als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin.
  • Es ist von Vorteil, wenn du eine Zusatzbezeichnung in Suchtmedizinischer Grundversorgung hast oder bereit bist, diese zu erlangen.
  • Kenntnisse in IT-Standard- und Fachanwendungen sind wichtig, und du solltest bereit sein, dich in neue Anwendungen einzuarbeiten.


Wenn du in das Beamtenverhältnis berufen werden möchtest, musst du zusätzlich folgende Bedingungen erfüllen:



  • Du darfst zum Zeitpunkt der Einstellung in der Regel nicht älter als 42 Jahre sein; falls du schwerbehindert oder gleichgestellt behindert bist, nicht älter als 45 Jahre gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX.
  • Du solltest Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
  • Du musst dich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einsetzen.
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind erforderlich.
  • Es ist wichtig, dass du aus amtsärztlicher Sicht dienstfähig bist.


Bewerbung & Perspektiven

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

Wenn du dich bewerben möchtest, hast du die Möglichkeit, entweder direkt in das Beamtenverhältnis auf Probe einzutreten, sofern du die erforderlichen persönlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Anforderungen erfüllst. Andernfalls kannst du zunächst in einem Anstellungsverhältnis beginnen, das später in ein Beamtenverhältnis übergehen kann.


In Nordrhein-Westfalen gibt es regelmäßig Bedarf an qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, wobei Einstellungen je nach Bedarf erfolgen. Das Ministerium der Justiz sowie alle Justizvollzugsanstalten begrüßen Initiativbewerbungen zu jeder Zeit und bieten gerne individuelle Informationen und Beratung an. Offene Stellen werden auch im Stellenmarkt ausgeschrieben.


Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten Personen sowie gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Personen mit Migrationshintergrund werden besonders begrüßt.



Gehalt

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

Ärztinnen und Ärzte, die als Beamtinnen oder Beamte angestellt werden, erhalten ihre Besoldung gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW und der Besoldungsordnung A LBesO NRW. Sie werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (möglicherweise A 16) eingestuft und erhalten zusätzliche Zuschläge.


Alternativ wird das Einstiegsgehalt für Tarifbeschäftigte entsprechend dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) gezahlt, abhängig von den individuellen Voraussetzungen.



Besonderheiten

Arzt bzw. Ärztin im Vollzugsdienst

Das Fachgebiet der Medizin im Strafvollzug stellt eine herausfordernde Aufgabe dar, da Gefangene aufgrund ihres Lebensstils in Freiheit oder aufgrund von Suchterkrankungen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko haben können.


In Nordrhein-Westfalen sind 36 Justizvollzugsanstalten angesiedelt, von denen jede über einen eigenen medizinischen Dienst verfügt. Zudem werden regelmäßig Ärzte und Ärztinnen für das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg gesucht. Dieses Krankenhaus bietet ein breites Leistungsspektrum, das dem vieler ziviler Krankenhäuser entspricht.


Es verfügt über zwei Operationssäle, Untersuchungs- und Behandlungsräume für verschiedene Fachrichtungen, eine Röntgenabteilung, eine physikalische Therapieabteilung und ein klinisch-chemisch-hämatologisches Labor. Die Pflegeeinrichtung ist in sieben Stationen auf drei Ebenen unterteilt und umfasst insgesamt 190 Betten sowie acht Betten auf der Intensivstation. Jährlich werden etwa 3.000 Patienten stationär behandelt, während ca. 8.000 ambulante Besuche verzeichnet werden.



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