Du möchtest Diplom-Rechtspfleger bei der Justiz werden? Dann solltest Du Dich hier über die Bewerbung, die Einstellungsvoraussetzungen, das Studium und Deine spätere Karriere bei der Justizverwaltung informieren!
Möchtest Du Dich für die Interessen und das Recht von Menschen einsetzen? Selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen? Nicht nur Gesetzestexte studieren, sondern sie direkt in die Praxis umsetzen? Dann starte Deine berufliche Zukunft als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin bei der Justiz.NRW!
In einem intensiven dualen Studiengang wirst Du sowohl in der Theorie als auch in der Praxis auf alles vorbereitet, was Du benötigst, um Verantwortung bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Bist Du bereit, einen bedeutsamen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten und das Vertrauen der Menschen in unser Rechtssystem zu stärken?
In Deine Rolle als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin stehst Du Menschen in verschiedenen Rechtsangelegenheiten zur Seite. Aber was bedeutet das konkret?
Du
Dabei triffst Du unabhängige, sachliche Entscheidungen, genauso wie unsere Richter und Richterinnen, und trägst somit eine bedeutende Verantwortung für die Rechte der Menschen.
Hast Du einen passenden Schulabschluss für ein (Fach-)Hochschulstudium?
Bist Du jünger als 39 Jahre, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bist bereit, gemäß dem Grundgesetz eigenverantwortliche Entscheidungen bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu treffen?
Dann bewirb Dich für die Position als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin!
Das duale Studium erstreckt sich über 3 Jahre und startet immer am 1. August eines jeden Jahres. In abwechselnden Phasen verbringst Du 24 Monate an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, entweder am Standort Bad Münstereifel oder Essen, und verbringst 12 Monate in praktischer Ausbildung an verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften, wo Du echte Fälle bearbeitest.
Dein Einsatz wird belohnt, da Du bereits während Deines dualen Studiums bei der Justiz Dein eigenes Einkommen verdienst: 1.405,68 Euro brutto pro Monat (Stand Januar 2022). Du wirst in Bereichen wie Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Register- und Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsvollstreckungssachen sowie Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht ausgebildet.
Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin stehen Dir zahlreiche Möglichkeiten offen, Deine berufliche Zukunft zu gestalten. Du kannst spannende Aufgaben in der Justizverwaltung übernehmen. Darüber hinaus besteht die Option, am Modulstudiengang Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre teilzunehmen oder eine Weiterqualifizierung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften.
Während des dualen Studiums wirst Du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf angestellt und gemäß dem Landesbesoldungsgesetz NRW bezahlt. Konkret erhältst Du ein monatliches Gehalt von 1.405,68 Euro (Stand: 2022). Möglicherweise kommen vermögenswirksame Leistungen und Familienzuschläge hinzu.
Nach Deinem Justiz-Studium wirst Du in die Besoldungsgruppe A9 eingestuft und hast die Möglichkeit, bis zur Besoldungsgruppe A13 in der Laufbahngruppe 2.1 aufzusteigen. Abhängig von Deiner Tätigkeit besteht auch die Möglichkeit, in die Laufbahngruppe 2.2 aufzusteigen. Weitere Informationen zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.
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Infos über die Ausbildung als Justizhelfer findest Du hier!
Infos zu Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung als Buchhalter bei der Justiz findest Du hier!
Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen als Gerichtsvollzieher bei der Justiz findest Du hier!
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