Die Freiheitsstrafe wird vom Staat als Maßnahme zur Sanktionierung von Straftaten eingesetzt. Gemäß §1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen soll der Strafvollzug vor allem darauf abzielen, auf die Insassen so einzuwirken, dass sie nach ihrer Entlassung in der Lage sind, "in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen".
Es ist entscheidend für eine stabile soziale und psychische Verfassung nach der Entlassung, dass ehemalige Straftäter berufliche Perspektiven haben und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können. Daher spielt die pädagogische Arbeit von hauptamtlichen Lehrkräften eine wesentliche Rolle im Strafvollzug.
Lehrkräfte in den Justizvollzugsanstalten sind wichtige Bezugspersonen für die Insassen. Sie:
Die Insassen erhalten Unterricht in verschiedenen Maßnahmen, die teilweise zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I und II führen oder einer Berufsausbildung vorausgehen. In kleinen Lerngruppen mit festen Zuständigkeiten ist eine intensive, ganzheitliche pädagogische Arbeit möglich, um auf die individuellen Bedürfnisse der Insassen einzugehen.
Der Jugendstrafvollzug hat einen erzieherischen Auftrag, während auch der Erwachsenenvollzug ein breites Aufgabenspektrum für den pädagogischen Dienst bietet.
Das Hauptziel des Strafvollzugs besteht darin, den ehemaligen Straftätern nach ihrer Entlassung eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, in der sie soziale Verantwortung übernehmen und straffrei leben können.
Der Aufgabenbereich von Lehrerinnen und Lehrern, die hauptberuflich in einer Justizvollzugsanstalt arbeiten, ist äußerst vielfältig und erfordert ein differenziertes pädagogisches Vorgehen.
Als Lehrkraft in einer Justizvollzugsanstalt kommst du sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenvollzug mit Gefangenen in Kontakt, die Entwicklungsdefizite sowie verschiedene kulturelle und soziale Hintergründe haben. Die Mehrheit der erwachsenen Gefangenen und beinahe alle jugendlichen Insassen haben bei ihrer Inhaftierung keine abgeschlossene Berufsausbildung, und die meisten von ihnen waren arbeitslos oder gelten als langzeitarbeitslos.
Um die Insassen zu unterstützen, müssen Lehrerinnen und Lehrer ihre pädagogischen Ansätze und Unterrichtsmethoden sowohl in kleinen Lerngruppen als auch in der Einzelbetreuung sorgfältig anpassen. Es erfordert viel Engagement und Geduld, die Gefangenen bei schulischen und beruflichen Qualifizierungen immer wieder zu motivieren und sie langfristig, insbesondere für die Zeit nach ihrer Entlassung, zu unterstützen.
In ihrer Arbeit in Justizvollzugsanstalten müssen Lehrerinnen und Lehrer eigenverantwortlich handeln, da sie oft in kleinen Teams von drei bis acht Personen arbeiten und maßgeblich an der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung des speziellen pädagogischen Umfelds beteiligt sind.
Angesichts der Tatsache, dass Lehrerinnen und Lehrer im Strafvollzug mit den individuellen sozialen und psychischen Problemen der Gefangenen konfrontiert sind und auch schwierige Situationen und Krisen erleben, sollten sie folgende Eigenschaften mitbringen:
Der Pädagogische Dienst ist Teil der Karrieregruppe 2, des ersten Einstiegsamtes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wenn du dich für eine Vollzeitstelle als Lehrer/in in einer Justizvollzugsanstalt bewirbst, solltest du über die Lehrbefähigung (erstes und zweites Staatsexamen) für das Lehramt der
verfügen.
Wenn du in das Beamtenverhältnis berufen wirst, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die vorgeschriebene oder – falls keine solchen Vorschriften vorliegen – übliche Vorbildung für die Karriere, eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Studium, die geeignet ist, um die Karriere wahrzunehmen, Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Die Einstellung in den Pädagogischen Dienst erfolgt normalerweise im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, und feste Einstellungstermine werden nicht festgelegt. Wenn du die persönlichen, beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du auch in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Nordrhein-Westfalen sucht regelmäßig nach qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern, und Einstellungen erfolgen je nach Bedarf. Initiativbewerbungen sind bei allen Justizvollzugsanstalten jederzeit willkommen, die gerne auch individuelle Informationen und Beratung bieten.
Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten Personen, gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX und von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Um herauszufinden, ob eine Justizvollzugsanstalt derzeit offene Stellen hat, kannst du den Stellenmarkt konsultieren.
Die Anschrift und den Internetauftritt der jeweiligen Justizvollzugsanstalt findest du auf der Übersichtskarte der Justizvollzugsanstalten.
Als Lehrer/in im Beamtenstatus erhältst du deine Besoldung gemäß dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW und der Besoldungsordnung A LBesO NRW. Dabei wirst du in die Besoldungsgruppe A 13 (zuzüglich eventueller Zuschläge) eingestuft. Wenn du als Tarifbeschäftigte/r arbeitest, wird dein Gehalt gemäß der Entgeltgruppe 13 TV-L bezahlt.
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