Hast du Lust auf einen Job, der alles andere als einseitig ist? Bist du ein Organisationstalent und kommunikativ? Dann trage als Justizhelfer oder Justizhelferin dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf eine funktionierende Justiz verlassen können!
Justizhelfer und Justizhelferinnen setzen sich bei den Justizbehörden für Sicherheit, Ordnung und Ruhe ein. Sie kümmern sich nicht nur um die Sicherheit in Terminen und Sitzungen, sondern transportieren auch Akten innerhalb des Hauses.
Jede Akte, die du bewegst, hat einen Einfluss auf das Leben eines Menschen. Deine Aufgabe als Justizhelfer oder Justizhelferin ist also mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Außerdem bist du verantwortlich für:
Außerdem kann es sein, dass du bei Bedarf auch andere Justizbehörden unterstützt. Wenn es der Anlass erfordert, trägst du im Dienst eine Uniform – zum Beispiel bei Vorführungen von Angeklagten oder Gefangenen oder bei der Einlasskontrolle.
Diese Voraussetzungen solltest du mitbringen:
Wünschenswert ist außerdem eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im handwerklichen Bereich.
Für deine (spätere) Berufung in das Beamtenverhältnis gelten außerdem noch folgende Voraussetzungen:
Falls du dazu Fragen hast, kannst du dich gerne an uns wenden!
In NRW werden bei den Justizbehörden regelmäßig Justizhelferinnen und Justizhelfer gesucht. Offene Stellen findest du im Stellenmarkt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können postalisch oder per E-Mail an die Kontaktpersonen der jeweiligen Justizbehörde gesendet werden. Alle erforderlichen Informationen dazu entnimm bitte der entsprechenden Stellenausschreibung.
Deine Anstellung erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses. Um dich zur Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister zu qualifizieren, führen wir dich während etwa 18 Monaten als Justizhelfer durch alle relevanten Praxisbereiche.
Anschließend absolvierst du einen 10-wöchigen fachtheoretischen Lehrgang am Ausbildungszentrum der Justiz, Nebenstelle Monschau. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs und deiner mindestens 18-monatigen praktischen Tätigkeit als Justizhelfer bei uns, erfolgt unter entsprechenden beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister.
Als Justizhelfer hast du die Möglichkeit, in fünf verschiedenen Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingesetzt zu werden. Diese umfassen:
Deine Einstellung als Justizhelferin oder Justizhelfer erfolgt in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Beim Einstieg verdienst du mindestens 2.500,70 Euro brutto (Stand 01.12.2022). Wenn du dich zur Justizwachtmeisterin oder zum Justizwachtmeister weiterqualifizierst, wirst du in Besoldungsgruppe A5 eingestuft und erhältst dann eine Besoldung von etwa 2.621,19 Euro brutto plus eventuelle Zuschläge (Stand 01.12.2022). Außerdem profitierst du von weiteren Vorteilen des Beamtenverhältnisses.
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Infos über die Ausbildung als Justizfachwirt findest Du hier!
Infos zu Bewerbung, Einstellungsvoraussetzungen und Ausbildung als Buchhalter der Justizverwaltung findest Du hier!
Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen als Gerichtsvollzieher findest Du hier!
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